Der Partnerschaftsbonus ist ein zusätzliches Modul im ElterngeldPlus, das Eltern vier weitere Monate Elternzeitförderung bringt, wenn sie gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Er wurde 2015 eingeführt, um Familien zu ermöglichen, dass beide Elternteile beruflich aktiv bleiben und die Kinderbetreuung teilen können. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus – also maximal 50 Prozent des Basiselterngeldes, abhängig vom Einkommen während der Teilzeitarbeit.
Anspruch haben Elternpaare, die beide die Stundenvorgaben von mindestens 24 und höchstens 32 Stunden parallel einhalten. Alleinerziehende können den Bonus ebenfalls nutzen. Der Partnerschaftsbonus wird zusätzlich zu den regulären ElterngeldPlus-Monaten gewährt und kann maximal viermal in Anspruch genommen werden – eine Verlängerung ist nicht möglich. Wer die vereinbarten Arbeitszeiten nicht einhält, muss den Bonus zurückzahlen.
Welche genauen Voraussetzungen in deinem Fall gelten und wie du den Antrag stellst, erfährst du im Ratgeber zur Elternzeitplanung. Bei Fragen zur Berechnung hilft dir die zuständige Elterngeldstelle oder eine Hebamme weiter.